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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Hansen Wärmetechnik GmbH (Unternehmer) 

 

  1. Allgemeines 
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hansen Wärmetechnik GmbH gelten ausschließlich und sind Bestandteil jedes zwischen der Hansen Wärmetechnik GmbH und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrages.  
  1. Alle Vertragsabreden bedürfen der Schriftform. Abweichungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, gelten nur, wenn sie von der Hansen Wärmetechnik GmbH schriftlich bestätigt worden sind. 
  1. Die Unwirksamkeit einer oder eines Teils einer Klausel berührt den anderen Teil der Klausel(n) nicht. 
  1. Technische Verbesserungen oder notwendige technische Änderungen gelten als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterungen darstellen. 

 

  1. Angebote und Unterlagen
  1. Angebote der Hansen Wärmetechnik GmbH sind freibleibend. Kostenvorschläge sind unverbindlich.  
  1. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie von der Hansen Wärmetechnik GmbH schriftlich bestätigt werden.  
  1. Behördliche oder sonstige Genehmigungen sind vom Auftraggeber zu beschaffen. Hierzu notwendige Unterlagen stellt die Hansen Wärmetechnik GmbH, soweit möglich, zur Verfügung.  
  1. Angebote, Kalkulationen, Pläne, Zeichnungen, Berechnungen, Kostenanschläge oder andere Unterlagen dürfen ohne Zustimmung der Hansen Wärmetechnik GmbH weder vervielfältigt oder geändert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags hat Auftraggeber die Unterlagen einschließlich Kopien auf Verlangen der Hansen Wärmetechnik GmbH unverzüglich herauszugeben.  

 

  1. Widerruf
  1. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher ist er berechtigt, seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware in Textform oder telefonisch (z.B. Brief, Fax, E-Mail, Telefon) oder durch Rücksendung der Ware an die Hansen Wärmetechnik GmbH zu widerrufen. Für den Widerruf kann der Auftraggeber auch das beigefügte Widerrufsformular nutzen, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung, jedoch nicht vor Erhalt der Ware. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf in Textform ist zu richten an: Hansen Wärmetechnik, Duisburger Straße 9-11, 33647 Bielefeld, Tel. 0521 5575560, Fax: 0521 55755644, E-Mail an service@hansen-waerme.de. Die Rücksendeadresse für Waren ist dem Lieferschein zu entnehmen. Der Auftraggeber trägt die Beweislast für die Absendung der zurückzusendenden Waren. 
  1. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. (§ 13 BGB) 
  1. Wenn der Auftraggeber den Vertrag widerruft, hat die Hansen Wärmetechnik GmbH dem Auftraggeber alle Zahlungen, die diese vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Auftraggeber eine andere Art der Lieferung als die von der Hansen Wärmetechnik GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei der Hansen Wärmetechnik GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Hansen Wärmetechnik GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Auftraggeber wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.  
  1. Der Auftraggeber ist im Falle des Widerrufs verpflichtet, die empfangene Ware zurückzugewähren. Kann der Auftraggeber die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, so hat der Auftraggeber im Fall seines Widerrufs der Hansen Wärmetechnik GmbH die entsprechende Wertminderung zu ersetzen. Sofern der Auftraggeber den Kaufpreis oder Werklohn bereits entrichtet hat, ist die Hansen Wärmetechnik GmbH berechtigt, die Wertminderung vom Rückzahlungsbetrag abzuziehen. Im Einzelfall kann die Wertminderung dem entrichteten Kaufpreis / Werklohn entsprechen. 
  1. Hat der Auftraggeber verlangt, dass die Arbeiten während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Auftraggeber der Hansen Wärmetechnik GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Auftraggeber der Hansen Wärmetechnik GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Arbeiten im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht. 
  1. Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Auftraggebers angefertigt wurden. Im Übrigen gilt § 312 d Abs. 4 BGB. 

 

 

  1. IV. Preise  
  1. Für von der Hansen Wärmetechnik GmbH angeordnete und notwendige Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie für Arbeit unter erschwerten Bedingungen werden Zuschläge berechnet. Die Berechnung setzt voraus, dass die Hansen Wärmetechnik GmbH spätestens im Zeitpunkt der Beauftragung oder des Beginns der entsprechenden Arbeit dem Auftraggeber die erhöhten Stundensätze mitgeteilt hat. 
  1. Soweit erforderlich, werden Strom-, Gas-, Wasser- oder Abwasseranschluss der Hansen Wärmetechnik GmbH unentgeltlich zur Verfügung gestellt.   
  1. Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die von der Hansen Wärmetechnik GmbH zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Materialien zum Zeitpunkt ihrer Lieferung um mehr als 20 Prozent steigen oder fallen sollten, hat jede der beiden Vertragsparteien das Recht, von der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise für die betroffenen vertragsgegenständlichen Materialien an die aktuellen Lieferpreise herbeizuführen. Sollte in angemessener Frist nach Beginn der Verhandlungen eine Vereinbarung nicht zustande kommen, kann die jeweils benachteiligte Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten.  
  1. Mit dieser Vereinbarung werden ausschließlich Materialpreisschwankungen geregelt und abgegolten. Von dieser vereinbarten Abgeltung sind Kosten nicht erfasst, die z. B. aus anderen Verzögerungen in der Bauabwicklung entstehen können, die die Hansen Wärmetechnik GmbH nicht zu verantworten hat. 

 

 

  1. Höhere Gewalt
  1. Die Hansen Wärmetechnik GmbH haftet nicht in Fällen Höherer Gewalt. Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse: 

Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens »mäßig« festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung. 

  1. Tritt ein solches Ereignis Höherer Gewalt ein, so ist der davon betroffene Vertragspartner verpflichtet, den anderen Vertragspartner unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis, in Textform über den Eintritt des Ereignisses und die Folgen seiner Leistungsbeeinträchtigung zu informieren. 
  1. Die Hansen Wärmtechnik GmbH ist in diesem Fall berechtigt, ihre Liefertermine und/oder Ausführungstermine je nach Umfang und Dauer des Ereignisses Höherer Gewalt und seiner Folgen zu verlängern, ohne dass dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder ein Schadensersatzanspruch zu gewähren ist. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Liefertermin und -fristen gerät die Hansen Wärmetechnik GmbH nicht in Verzug. 
  1. Soweit die Unterbrechung durch ein Ereignis Höherer Gewalt länger als drei Monate andauert, ist jede Vertragspartei zur gänzlichen oder teilweisen Kündigung des Vertrages berechtigt, ohne dass der andere Vertragspartner daraus Ersatzansprüche ableiten kann. 
  1. Die vorgenannten Absätze gelten auch für den Fall, dass es aufgrund von Lieferüberschreitungen oder dem Lieferausfall von Vorlieferanten, Rohstoff oder Energiemangel, Schwierigkeiten bei der Transportbeschaffung und Verkehrsstörungen zu Verzögerungen der Liefertermine und/oder Ausführungstermine kommt.  

 

 

  1. VI. Zahlungsbedingungen und Verzug 

Nach Abnahme des Werkes sind Rechnungen sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. 

 

 

  1. VII. Abnahme bei Werkvertrag 

Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung abzunehmen, auch wenn die Feinjustierung der Anlage noch nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere bei vorzeitiger Inbetriebnahme. Im Übrigen gilt § 640 BGB.    

 

 

  1. VIII. Haftung auf Schadensersatz 
  1. Auf Schadensersatz haftet die Hansen Wärmetechnik GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung nur  
  1. im Falle von vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch die Hansen Wärmetechnik GmbH selbst, ihren gesetzlichen Vertreter oder ihren Erfüllungsgehilfen, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung;  
  1. bei Vorliegen von Mängeln, die die Hansen Wärmetechnik GmbH arglistig verschwiegen hat;  
  1. im Falle der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Werkes;  
  1. im Falle der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;  
  1. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf);  
  1. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz der Hansen Wärmetechnik GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.  

 

  1. IX. Mängelrechte – Verjährung   
  1. Abweichend von § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB verjähren Mängelansprüche des Auftraggebers in einem Jahr ab Abnahme der Werkleistung. 

In den Fällen des § 634a Abs. 1 Nr. 2 (Arbeiten an einem Bauwerk) bleibt es bei der gesetzlichen Verjährungsfrist von 5 Jahren. 

  1. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einem Mangel des Werkes beruhen, es sei denn, die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen.  
  1. Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Mängel ausgeschlossen, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Auftraggebers oder Dritter oder durch normale/n bestimmungsgemäße/n Abnutzung/Verschleiß (z. B. bei Dichtungen) entstanden sind.   
  1. Kommt die Hansen Wärmetechnik GmbH der Aufforderung des Auftraggebers zur Mängelbeseitigung nach und  
  1. gewährt der Auftraggeber den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Zeitpunkt schuldhaft nicht oder 
  1. liegt ein von der Hansen Wärmetechnik GmbH zu vertretender Mangel am Werk objektiv nicht vor und hat der Auftraggeber diesbezüglich schuldhaft gehandelt oder  
  1. liegt ein von der Hansen Wärmetechnik GmbH zu vertretender Mangel am Werk objektiv nicht vor und ist der Auftraggeber durch die Mangelüberprüfung bereichert, hat der Auftraggeber die Aufwendungen der Hansen Wärmetechnik GmbH zu ersetzen. Mangels Vereinbarung einer Vergütung gelten die ortsüblichen Sätze.   

 

  1. X. Eigentumsvorbehalt
  1. Die Hansen Wärmtechnik GmbH behält sich das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Liefergegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag vor. 
  1. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Gebäudes oder des Grundstückes des Auftraggebers geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine und ohne Vorliegen eigener Leistungsverweigerungsrechte der Hansen Wärmetechnik GmbH die Demontage der Gegenstände, die ohne wesentliche Beeinträchtigung des Baukörpers ausgebaut werden können, zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Die Kosten der Demontage gehen zu Lasten des Auftraggebers. 
  1. Werden die vom Hansen Wärmetechnik GmbH eingebrachten Gegenstände als wesentliche Bestandteile mit einem Grundstück oder mit einem anderen Gegenstand verbunden oder verarbeitet, so tritt der Auftraggeber, falls durch die Verbindung oder Verarbeitung Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe der Forderung der Hansen Wärmetechnik GmbHs schon jetzt an die Hansen Wärmetechnik GmbH ab. 

 

  1. XI. Sonstiges 
  1. Soweit erforderlich, werden Strom-, Gas-, Wasser- oder Internetanschluss der Hansen Wärmetechnik GmbH unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die Verbrauchskosten trägt der Auftraggeber.  
  1. Die Möglichkeit einer Toilettenbenutzung am Ausführungsort wird den Mitarbeitern der Hansen Wärmetechnik GmbH unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ist dies nicht möglich, behält sich die Hansen Wärmetechnik GmbH vor, eine Baustellentoilette zu beauftragen. Die Kosten trägt der Auftraggeber. 

 

  1. XII. Gerichtsstandsvereinbarung

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz der Hansen Wärmetechnik zuständig ist. Die Hansen Wärmetechnik GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. 

 

 

  1. XIII. Alternative Streitbeilegung 

Die Hansen Wärmetechnik GmbH ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.  

 

 

 

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche 
Anlage 2 (zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 2 Nummer 2) 
Muster für das Widerrufsformular 

(Fundstelle: BGBl. I 2013, S. 3665; 
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) 

Muster-Widerrufsformular 

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) 

  • An: Hansen Wärmetechnik, Duisburger Straße 9-11, 33647 Bielefeld, Tel. 0521 5575560, Fax. 0521 55755644, E-Mail an service@hansen-waerme.de]: 

 

  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) 

 

  • Bestellt am (*)/erhalten am (*) 

 

  • Name des/der Verbraucher(s) 

 

  • Anschrift des/der Verbraucher(s) 

 

  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) 

 

  • Datum 

 
(*) Unzutreffendes streichen.